Psychotherapie FAQs

Organisatorisches, Fragen und Antworten

  • Wie komme ich an einen Termin?

    Ich biete Sprechstunden an, die relativ kurzfristig vereinbart werden können. Ebenso gibt es in jeder Woche eine offene Telefonsprechstunde, die wochenaktuell auf dem AB angesagt oder von meiner Mitarbeiterin terminiert werden kann.

    Sie können hierfür auch die Kontaktformulare oder den Planer nutzen. Diese Sprechstunden können ein Kennenlernen darstellen und später in eine Therapie münden oder auch der kurzfristigen Krisenentlastung dienen. Sofern sich ein Therapiebedarf herauskristallisiert, und sie wünschen eine Behandlung durch mich, würde jedoch im Anschluss an die Sprechstunden eventuell eine gewisse Wartezeit, je nach Wartelistenstand und meiner derzeitigen Auslastung, auf sie zu kommen.

    Termin vereinbaren

    0251-96197280
  • Wie geht es dann weiter?

    In einem ersten Gespräch lernen wir uns kennen und ich erfahre, was Sie zu mir führt oder was deine Probleme sind.

    In der Regel folgt dann die sogenannte probatorische Phase, in der wir in weiteren 4 Sitzungen diagnostisch abklären, ob eine Therapie nötig ist, das heißt ob eine Störung von Krankheitswert vorliegt. Ist dies der Fall übernimmt in der Regel die private Krankenversicherung (oder die Beihilfe) die Kosten hierfür. Wir erstellen dann gemeinsam einen Behandlungsplan und definieren Ziele.

    An diese erste Phase schließt sich die eigentliche Therapie an, in der ich mit den Eltern ggf. Bezugspersonenstunden haben werden und mich mit den Kindern/ Jugendlichen regelmäßig, meist ungefähr wöchentlich treffe.

    Du wirst von mir auch Aufgaben bekommen und vermutlich arbeiten wir auch medial (d.h. mit deinem Smartphone, wenn du eines hast und verschiedenen anderen Hilfsmittel). Ihnen als Eltern berichte ich in regelmäßigen Abständen, wie wir vorankommen.

  • Wie lange dauert eine Behandlung?

    Im Vorfeld lässt sich die absolute Dauer einer Psychotherapie sehr schwer prognostizieren. Diese hängt von vielen Faktoren ab (Mitarbeit, Schwere der Problematik, Entwicklung im Prozess, Ausfälle, u.v.m.).

    Bei leichten Beschwerden können wenige Gespräche oder eine Kurzzeitpsychotherapie (20 Sitzungen) ausreihen, bei schwereren oder chronifizierten Verläufen und mehreren Problemen ist meist eine Langzeitbehandlung indiziert (45- max. 80 Sitzungen).

  • Ich bin gesetzlich versichert – kann ich mich auch behandeln lassen?

    Grundsätzlich kann sich jeder Patient bis zum vollendeten 21. Lebensjahr von mir behandeln lassen (für Erwachsene stehe ich als Coach und Beraterin zur Verfügung).

    Allerdings handelt es sich bei meiner Praxis um eine reine Privatpraxis, d.h. eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherern ist nicht möglich.

    Konkret bedeutet das, dass aktuell die Kosten einer Therapie in meiner Praxis nur von den privaten Krankenkassen (abhängig auch von ihren Vereinbarungen mit dem Versicherer), der Beihilfe und in besonderen Fällen dem Sozialamt übernommen werden.

    Für gesetzlich Versicherte besteht natürlich die Möglichkeit, als Selbstzahler die Kosten der Psychotherapie zu übernehmen. Das Honorar basiert dann ebenfalls auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

    In begründeten Ausnahmefällen ist auch die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Kassen möglich. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit (ca. 3 Monate) keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung in ihrer Nähe erhalten haben. 

    Gerne bieten ich Ihnen im Rahmen meiner offenen Sprechstunde eine kurze Beratung an.

    Kontakt aufnehmen

  • Ich bin privat versichert / beihilfeberechtigt / möchte selbst zahlen – wie funktioniert die Abrechnung?

    Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe erstattet.

    Ich unterstütze Sie gerne dabei, die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkasse vor Aufnahme einer Psychotherapie zu klären. Die ersten fünf Sitzungen – die sogenannten probatorischen Sitzungen – bezahlen die privaten Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung.

    Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenkassen anerkannt wird, und die darin festgelegten Sätze.

    Natürlich besteht immer die Möglichkeit, als Selbstzahler die Kosten der Psychotherapie zu übernehmen. Das Honorar basiert dann ebenfalls auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

  • Wie sind die Sprechstundenzeiten?

    Meine Praxis arbeitet als reine Bestellpraxis, d.h. es ist immer vorab eine Terminvereinbarung nötig.

    Meine Sprechzeiten können sie wochenaktuell montags ab 10 Uhr durch den Anrufbeantworter erfahren oder über meine Mitarbeiterin.

    Termin vereinbaren

    0251-96197280

     

  • Was kostet ein Beratungstermin?

    Die Abrechnung erfolgt stets nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und liegt – ja nach Anlass und Aufwand –  zwischen 100 und 153 € für eine 50minütige Sitzung.

    Termin vereinbaren